Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Ein Grund, warum die Mehrheit der Deutschen immer noch darauf verzichtet, den Nachlass in einem Testament zu regeln. Dabei gibt es gute Gründe, frühzeitig über die Verteilung des Erbes nachzudenken.
Viele Senioren wollen lieber den Ruhestand genießen, statt an das Lebensende zu denken. Experten schätzen, dass 60 Prozent der Deutschen kein Testament hinterlassen. Dabei hat es Vorteile, den letzten Willen zu hinterlegen. Denn wer die Dinge rechtzeitig ordnet, entscheidet selbst, was mit seinem Vermögen passieren soll. Zudem entlastet ein Testament auch die Nachkommen während der belastenden Trauerphase. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Vererben haben wir hier für Sie gesammelt.
Was passiert, wenn ich kein Testament aufsetze?
Ohne schriftlichen letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge unter den Verwandten. An erster Stelle stehen Kinder, Enkel oder Urenkel, dann Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben ebenfalls ein gesetzlich verankertes Erbrecht. Stiefkinder und unverheiratete Partner werden dagegen nicht berücksichtigt. Wenn ein unverheiratetes Paar beispielsweise gemeinsames Wohneigentum besitzt, ist der Ärger ohne Testament daher programmiert. Denn der Anteil des verstorbenen Partners fällt an dessen Verwandte, ihnen steht damit die Auszahlung des halben Immobilienwertes zu. Das kostet den überlebenden Partner viel Geld, deshalb bleibt in einem solchen Fall meist nur der Verkauf und Auszug. Mit einem Testament können beide Vorkehrungen treffen und sich gegen diesen Ernstfall absichern.
Wie setze ich ein Testament auf?
Schnell am Computer ein paar Zeilen schreiben, ausdrucken und dann unterschreiben? Nein, so geht’s nicht. Wer seinen letzten Willen privat verfasst, benötigt Stift und Papier. Denn nur ein eigenhändig verfasstes Testament ist später gültig. Das Dokument muss eine eindeutige Überschrift wie „Testament“ enthalten, genaue Angaben zu Ihnen als Erblasser und zu Ihren Erben sowie Ort und Datum, an dem es verfasst wurde. Zum Schluss muss es mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Das Testament dürfen Sie privat aufbewahren, allerdings müssen Ihre Erben wissen, wo sie das Schriftstück später finden. Eine Garantie, dass es tatsächlich eröffnet wird, haben Sie allerdings nur, wenn das Testament gebührenpflichtig beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt wird.
Wie sichere ich meinen Partner ab?
Das sogenannte Berliner Testament ist eine Sonderform des Testaments, mit der sich Eheleute oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Begünstigte erben erst nach dem Tod des länger lebenden Partners. Wird der letzte Wille privat, also ohne Notar, aufgesetzt, muss ihn ein Partner handschriftlich verfassen und unterschreiben. Der andere Partner setzt dann zusätzlich noch Datum und seinen Namen darunter.
Rechtssicheres Testament: Brauche ich einen Notar?
Um das Erbe entbrennt schnell Streit, vor allem, wenn Formulierungen im Testament nicht eindeutig sind. Solche Fehler machen das Dokument angreifbar oder sogar ungültig. Doch viele scheuen die Kosten, die ein notarielles Testament verursacht. Hier sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Ein Notar kann Sie bei Fragen zum komplizierten Erbrecht und der Regelung des Nachlasses fachgerecht beraten. Zum Beispiel auch dann, wenn Sie ungeliebte Verwandte enterben wollen. Und schließlich sorgt der Jurist dafür, dass Ihr letzter Wille später wirksam ist und eröffnet wird.
Kann ich mein Testament ändern?
Der einmal verfasste letzte Wille muss nicht Ihre letzte Entscheidung sein. Da sich Lebensumstände ändern können, haben Sie die Möglichkeit, das Testament zu ändern oder gar zu widerrufen. Dabei müssen Sie zwei Dinge beachten: Nur Sie persönlich können die Änderung oder den Widerruf vornehmen. Und Sie müssen „testierfähig“ sein, das heißt, Sie dürfen keine geistigen Beeinträchtigungen haben, etwa eine schwere Demenz. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie das bestehende private Testament ergänzen oder ein neues Testament verfassen. In dem neuen Testament können Sie ausdrücklich festhalten, dass das alte damit widerrufen wird. Haben Sie ein Testament beim Notar gemacht, gilt es als widerrufen, wenn es aus der amtlichen Verwahrung zurückgezogen wird. Ihr letzter Wille muss dann neu aufgesetzt werden.
Was muss ich bei Immobilienerbschaften beachten?
Für viele Eigenheim-Besitzer ist die Immobilie im Alter der größte Vermögenswert. Gerade hier lohnt es sich, die Erbschaft zu regeln, um Streitigkeiten vorzubeugen. Klären Sie rechtzeitig, wer das Haus oder die Wohnung erbt und denken Sie daran, dass die anderen Erben Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Und wenn ich mein Haus gar nicht vererben will?
Es gibt gute Gründe, darüber nachzudenken, die eigene Immobilie nicht zu vererben, sondern das darin gebundene Vermögen für einen schönen Ruhestand zu nutzen. Etwa, wenn Sie keine Kinder haben. Oder wenn diese selbst ein Eigenheim besitzen. In diesem Fall hilft ein offenes Gespräch. Mit einer Immobilienrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG haben Sie die Möglichkeit, bis zum Lebensende in Ihrem Zuhause wohnen zu bleiben. Sie werden von allen Instandhaltungskosten befreit und erhalten eine monatliche Zusatzrente, mit der Sie sich im Alter Wünsche erfüllen können. So haben Sie die Möglichkeit, Kinder und Enkel zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen. Die Zusatzrente der Deutsche Leibrenten wird für mindestens fünf Jahre garantiert, auf Wunsch sogar auf zehn Jahre. Im Todesfall sind die Erben Ihre Begünstigten.