Wenn das Eigenheim die Pflegekosten zahlt

Die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen oder sogar der Umzug in ein Pflegeheim sind Themen, mit denen sich Senioren rechtzeitig auseinandersetzen müssen. Denn die Rente reicht in diesen Fällen häufig nicht aus. Gut zu wissen, wie das Vermögen aus der eigenen Immobilie dafür genutzt werden kann.

Selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben – das ist der Wunsch aller Menschen. Doch leider macht das Leben vielen Senioren einen Strich durch die Rechnung. Unfälle, Schlaganfälle oder auch ein schleichender körperlicher oder psychischer Verfall sorgen dafür, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu gestalten. Dann sind Senioren und ihre Angehörigen auf professionelle Pflege angewiesen.

So viel zahlt die Pflegeversicherung für ambulante Pflege

Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht es älteren Immobilienbesitzern so lange wie möglich im liebgewonnenen Zuhause wohnen zu bleiben. Doch die Hilfe hat ihren Preis. Zunächst können Senioren dafür die Leistungen der Pflegeversicherung verwenden.

Wie viel ein pflegebedürftiger Mensch erhält, ist gesetzlich nach Pflegegrad gestaffelt. So gibt es ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 689 Euro. Die finanziellen Leistungen steigen bis zum Pflegegrad 5 auf maximal 1995 Euro. Das Geld kann für sogenannte körpernahe Pflegemaßnahmen, Betreuung und Hilfe im Haushalt verwendet werden. Da der Gesetzgeber die Kosten für Pflegeleistungen deckelt, müssen Senioren sich darauf einstellen, dass sie für eine optimale Versorgung aus eigener Tasche zuzahlen müssen. Vielen älteren Menschen fehlt dafür das nötige Budget. Denn die eigene Rente ist oft knapp und Rücklagen meist nicht vorhanden.

Das kostet ein Platz im Pflegeheim

Kann eine Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden, bleibt vielen Senioren nur der Umzug in ein Pflegeheim. Für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung betragen die gesetzlichen Leistungen je nach Pflegegrad pro Monat zwischen 125 Euro und 2005 Euro. Das reicht in den meisten Fällen nicht aus, deshalb muss jeder Heimbewohner einen Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen, falls keine private Pflegezusatzversicherung vorhanden ist.
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil beschlossen. Er sorgt dafür, dass Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil in einer Einrichtung zahlen müssen und der Anteil mit steigender Pflegebedürftigkeit nicht überproportional steigt. Wie hoch der Eigenanteil ist, variiert dabei von Pflegeheim zum Pflegeheim.

Neben dem Eigenanteil fallen in den Einrichtungen weitere Kosten für Verpflegung und Unterkunft an. Denn im Grunde ist ein Zimmer im Pflegeheim nichts anderes als ein Hotelzimmer mit Vollpension. Die Kosten sind abhängig von der Region, in der das Pflegeheim liegt, von der Größe des Zimmers und den Leistungen, die die Einrichtung erbringt. Einen einheitlichen Preis gibt es nicht, jede Einrichtung legt ihn selbst fest.

Hohe Pflegekosten strapazieren das Budget

Laut Statistischem Bundesamt kosten Pflege, Unterkunft und Verpflegung bei einem Menschen mit Pflegegrad 5 im Schnitt 3350 Euro monatlich. Hinzu kommen möglicherweise noch Investitionskosten, die das Heim verlangt. Zusätzlich benötigen die Senioren auch noch ein monatliches Taschengeld. Das sind Kosten, die das Budget vieler älterer Menschen sehr schnell überschreiten. Bevor der Staat die Pflegekosten übernimmt, müssen Senioren zunächst alle eigenen Einkünfte verwenden. Dazu zählen gesetzliche und private Renten sowie die Pflegeversicherung. Falls Vermögen vorhanden ist, wird auch das herangezogen, mit Ausnahme eines sogenannten Schonbetrags in Höhe von 5000 Euro für Alleinstehende und 10.000 Euro für verheiratete Paare. Das bedeutet auch, dass alleinstehende pflegebedürftige Eigenheimbesitzer ihre Immobilie verwerten müssen, bevor das Sozialamt für die Kosten aufkommt. Solange der Ehepartner noch darin wohnt, zählt es aber zum Schonvermögen.

Pflegeheim: Müssen die Kinder für den Elternunterhalt zahlen?

In der Regel müssen Kinder heute nicht mehr für den Unterhalt der Eltern aufkommen. Ein Gesetz regelt, dass sie sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegeleistungen beteiligen müssen. Dafür wird das Nettoeinkommen ermittelt und von diesem ein sogenannter Selbstbehalt abgezogen. Er liegt bei 3600 Euro für Familien, bei Alleinstehenden bei 2000 Euro.

Mit der Immobilienrente das eigene Budget erweitern

Gesundheitliche Probleme und dazu finanzielle Engpässe schränken Lebensfreude und -qualität im Alter stark ein. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig über eine solide Form der Altersfinanzierung nachzudenken. Die Immobilienrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG gehört dazu. Denn mit der Immobilienrente erweitern Senioren ihren finanziellen Spielraum um das Geld, das bislang in ihrem Haus oder ihrer Eigentumswohnung gebunden ist.

Wie funktioniert eine Immobilienverrentung?

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG kauft im gesamten Bundesgebiet Immobilien von Senioren ab 70 Jahren. Als unser Kunde erhalten Sie ein lebenslanges Wohnrecht und auch die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und die Mietkosten zu nutzen, falls Sie früher als erwartet in ein Seniorenheim umziehen müssen. Hinzu kommt eine Leibrente, bei der sie flexibel wählen können zwischen monatlicher Rente, Einmalbetrag oder einer Kombination aus beidem. So haben Sie die Möglichkeit, die Immobilie barrierefrei umzubauen und sich die Pflege zu holen, die Sie benötigen.

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