Finanzamt: Müssen Renter eine Steuererklärung abgeben?

Viele Senioren denken, dass sie im Ruhestand keine Steuern mehr zahlen müssen. Ein Irrglauben, denn auch ihre Einkünfte sind häufig steuerpflichtig. Das müssen Ruheständler bei der Steuererklärung beachten.

Wer ein Leben lang gearbeitet und für das Alter finanziell vorgesorgt hat, möchte im Ruhestand gerne sein Geld genießen. Wenn sich das Finanzamt dann wegen der Steuerklärung meldet, fallen viele Ruheständler aus allen Wolken. Tatsächlich müssen Rentner ihre Einkünfte versteuern und dazu zählt bei vielen vor allem die gesetzliche Altersrente. Doch auch Senioren können beim Fiskus Bares sparen!

Steuererklärung im Rentenalter: Muss jeder Rentner Steuern zahlen?

Nein, ob das Finanzamt Steuern von Ihnen verlangt, hängt davon ab, wie hoch Ihre Einkünfte sind. So müssen neben der gesetzlichen Altersrente auch Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Betriebsrenten versteuert werden. Wer sich informieren will, ob eine Steuerpflicht besteht, kann das mit Hilfe von Rentenrechnern im Internet (externer Link) machen.

Meldet sich das Finanzamt wegen der Steuererklärung bei mir?

Nein, das Finanzamt fordert Rentner in der Regel nicht auf, eine Steuererklärung zu machen. Sie müssen sich selbst informieren, ob sie steuerpflichtig sind. Vermutet ein Finanzamt allerdings aufgrund der Höhe der Rente(n), dass ein Ruheständler steuerpflichtig sein könnte, aber keine Steuererklärung abgibt, kann die Behörde bis zu vier Jahre rückwirkend Steuererklärungen verlangen.

Woher weiß das Finanzamt, wieviel Rente ich erhalte?

Rentenversicherer und private Versicherer senden dem Finanzamt sogenannte Rentenbezugsmitteilungen, auf denen steht, was sie gezahlt haben. Und Krankenkassen teilen ihnen die Höhe der gezahlten Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge mit.

Muss ich die komplette Rente versteuern?

Nein, wieviel Sie von Ihrer gesetzlichen Altersrente versteuern müssen, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gegangen sind. Seit 2005 regelt das sogenannte Alterseinkünfte-Gesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten. Während einer Übergangsfrist wird derzeit nur ein Teil der Renten besteuert. Dieser steuerpflichtige Anteil steigt von Jahr zu Jahr bis auf 100 Prozent im Jahr 2040. Wer beispielsweise 2020 in den Ruhestand gegangen ist, muss 80 Prozent seiner Altersrente versteuern. Die Steuern werden erstmalig im Jahr nach dem Renteneintritt fällig. Die 20 Prozent, die nicht versteuert werden müssen, sind der sogenannte Rentenfreibetrag. Dieser steuerfreie Betrag bleibt auch in den kommenden Jahren immer konstant. Das hat zur Folge, dass Rentenerhöhungen das zu versteuernde Einkommen erhöhen – und die Zahl der steuerpflichtigen Rentner wächst.

Steuererklärung für Rentner: Was kann ich von der Steuer absetzen?

Von dem zu versteuernden Teil der Altersrente wird der sogenannte Grundfreibetrag abgezogen. Er liegt für das Jahr 2020 bei 9.408 Euro für Ledige und bei 18.816 Euro für Verheiratete. Wer mit seinen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags liegt, muss keine Steuern zahlen. So blieben 2020 ledige Senioren von der Steuerpflicht befreit mit einer Brutto-Jahresrente (Rente inklusive der Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung) von unter 13.708 Euro, bei Verheirateten lag die Obergrenze bei 27.416 Euro. Steuerpflichtige Senioren können Werbungskosten absetzen, mindestens aber eine Pauschale von 102 Euro, sowie eine Pauschale von 36 Euro für Sonderausgaben wie Krankenkassen- und Pflegebeträge. Bei Verheirateten kann jeder Ehepartner diese Pauschale einsetzen. Wer außergewöhnliche Belastungen hatte, etwa durch Kosten für Medikamente, Haushaltshilfen und Pflegeleistungen, kann auch diese ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend machen. Aber nur, wenn er sie belegen kann.

Gibt es auch Renten, die steuerfrei sind?

Ja, einige Renten sind von vornherein steuerfrei. Dazu zählen zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten.

Muss ich meine Immobilienrente versteuern?

Nach dem Verkauf der Immobilie an die Deutsche Leibrenten fällt die Steuerlast in der Regel sehr gering aus. Von der Immobilienrente wird nur ein geringer Teil, der sogenannte Ertragsteil angerechnet. Mindestens 85 Prozent der Immobilienrente macht aber der sogenannte Kapitalteil aus, der immer steuerfrei ist. Der steuerpflichtige Ertragsteil ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Vertragsschluss. Dieser Teil beträgt beispielsweise im Alter von 75 Jahren 10 Prozent. Nur dieser Teil der Immobilienrente wird dem steuerlichen Einkommen zugerechnet. Das steuerliche Einkommen allein führt aber noch nicht unbedingt zu einer Steuerlast, weil bis zum sogenannten Grundfreibetrag keine Steuern bezahlt werden müssen. Um den Grundfreibetrag zu übersteigen, müssten mehrere höhere Einkommen verzeichnet werden. Deshalb löst der Ertragsteil der Immobilienrente im Normalfall keine Steuerpflicht aus.

Wann muss ich die Steuererklärung als Rentner abgeben?

Eine Steuererklärung für Einkünfte aus dem laufenden Jahr muss bis zum 31. Juli des kommenden Jahres abgegeben werden. Die Einkommenssteuer für 2020 müssen Senioren also bis zum 31. Juli 2021 abgeben. Wer einen Steuerberater oder einen Lohsteuerhilfe-Verein zu Rate zieht, hat bis zum Februar 2022 Zeit.

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