Hinzuverdienstgrenze: Rentner dürfen 2022 kräftig hinzuverdienen

Die im Zuge der Corona-Pandemie deutlich angehobenen Zuverdienstgrenzen bleiben auch über das Jahr 2021 hinaus in Kraft. Für Frührentner heißt das: Sie können einen gut bezahlten Nebenjob annehmen, ohne eine Kürzung der gesetzlichen Rente zu riskieren.

Hinzuverdienstgrenze für Rentner: Vor der Regelaltersgrenze die Rente kräftig aufbessern

Wer sich zur Rente etwas dazuverdienen möchte, muss die Regelaltersgrenze beachten. Diese wird bis zum Jahr 2031 schrittweise angehoben und ist dann laut Sozialgesetzbuch mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, kann ohne Rentenkürzung beliebig hinzuverdienen. Wer jedoch vorzeitig in Rente geht, darf nur bis zu einer festgelegten Grenze hinzuverdienen, sonst wird die Rente gekürzt. Vor Corona lag diese Grenze bei 6300 Euro im Jahr.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung 2020 die Hinzuverdienstgrenze auf 44.590 Euro angehoben. Im Jahr 2021 wurde die Grenze nochmals nach oben angepasst auf 46.060 Euro. Das Ziel der Bundesregierung: Jüngere Rentnerinnen und Rentner in besonders benötigten Jobs, beispielsweise in der Pflege, sollten vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückzukehren.

Auch für 2022 gilt die Sonderregelung eines großzügigen Hinzuverdiensts.

Wichtige Schlagworte zum Hinzuverdienst für Rentner

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Die Renten der Ruheständler werden aus den Beiträgen der Erwerbstätigen gezahlt. Deshalb sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Höhe der Rente im Ruhestand steht in Abhängigkeit zu den zuvor eingezahlten Beiträgen.
  • Regelaltersgrenze erreicht: Wer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch im Ruhestand beliebig viel Geld hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente.
  • Regelaltersgrenze noch nicht erreicht: Wer bereits im Ruhestand ist, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, durfte bis vor Corona Einkünfte bis zum Freibetrag von 6300 Euro ohne Rentenkürzung verdienen. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde im Zuge der Pandemie für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nach oben verschoben.
  • Frührente: Die vorgezogenen Altersrenten ermöglichen es, schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – allerdings müssen Rentner in diesem Fall mit einer Rentenminderung rechnen.

Fragen und Antworten zur Rente:

Nebenjob für Rentner: Dürfen Ruheständler etwas hinzuverdienen?

Ja, in Deutschland sind mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte 67 Jahre alt oder älter. Von ihnen haben sogar 220.000 das 75 Lebensjahr erreicht oder überschritten. Ein Großteil ist als Minijobber angestellt, damit gilt der Hinzuverdienst zur Rente als sozialversicherungs- und steuerfrei.

Rente 2022: Warum steigt die Hinzuverdienstgrenze?

Viele Rentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber bereits im Ruhestand sind, können mit ihrem Fachwissen die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt entlasten. Die Deutsche Rentenversicherung hat deshalb die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten angehoben. Denn im Zuge der Corona-Pandemie sahen sich etliche Branchen – zum Beispiel in der Pflege oder der Gastronomie – mit Personalengpässen konfrontiert. Für Rentner bedeutet das: Für 2022 müssen sie erst ab einem Hinzuverdienst von 46.060 Euro mit Abzügen rechnen. Auch für 2021 lag die Hinzuverdienstgrenze auf diesem Niveau, 2020 war sie bei 44.590 Euro. Für das Jahr 2023 wird vermutlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr gelten.

Müssen Rentner, die einem Nebenjob nachgehen, wieder in die Rente einzahlen?

Das hängt vom Alter und den Einkünften ab. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt einer Nebentätigkeit nachgehen, ohne wieder in die Rente einzuzahlen. Auch die Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung entfallen. Abhängig vom Mehrverdienst müssen jedoch Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Wer noch unterhalb der Regelaltersgrenze nebenbei arbeitet und die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, muss Rentenbeiträge zahlen. Bei sehr hohem Hinzuverdienst kann die Rente sogar in Ausnahmefällen zeitweise gestrichen werden. Aber: Ab dem Kalenderjahr, in dem der Hinzuverdienst wegfällt oder deutlich sinkt, wird aus der Teilrente wieder die volle Rente – spätestens beim Erreichen des regulären Rentenalters.

Was passiert mit Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde?

Die Rente wird anteilig gekürzt, wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Dabei wird das Brutto-Einkommen, das über der Hinzuverdienstgrenze liegt, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Zur Berechnung wird dabei nur das Einkommen des gesamten Kalenderjahres herangezogen. Beispiel: Liegt der Bruttoverdienst im gesamten Jahr 12.000 Euro über der Hinzuverdienstgrenze, wären dies 1000 Euro im Monat. 40 Prozent davon werden auf die Rente angerechnet, das sind 400 Euro. Die Rente wird also um 400 Euro monatlich gekürzt.

Muss ein Rentner seinen Nebenjob melden?

Sofern das Rentenalter noch nicht erreicht wurde, gilt eine Meldepflicht bei der der Deutsche Rentenversicherung. Ab dem Erreichen der regulären Altersgrenze entfällt die Meldepflicht. Reguläre Altersrentner dürfen beliebig viel verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Mit der Immobilienrente erweitern Rentner das eigene Budget

Trotz der Möglichkeiten, auch nach dem regulären Erwerbsleben noch zusätzliche Einnahmen zu erzielen, reicht die Rente in vielen Fällen nicht aus. Allerdings bieten Banken kaum Angebote für Rentner, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig über eine solide Form der Altersfinanzierung nachzudenken.

Die Immobilienrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG gehört dazu. Denn mit der Immobilienrente erweitern Senioren ihren finanziellen Spielraum um das Geld, das in ihrem Haus oder ihrer Eigentumswohnung gebunden ist.

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