Der Tod des geliebten Ehepartners oder der -partnerin ist ein schwerer Schicksalsschlag. Für viele Menschen kann er auch die wirtschaftliche Existenz gefährden. Hier steuert der Staat mit der Hinterbliebenenrente oder auch Witwenrente genannt gegen.
Vor allem dann, wenn der Partner ein deutlich höheres Einkommen hatte, wird es für den hinterbliebenen Partner schwer, den Lebensstandard einigermaßen zu halten. Um Notsituationen zu vermeiden, zahlt der Staat die im Volksmund so genannte Witwenrente. Der Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Details und erklärt,
- wer Anspruch auf die Witwenrente hat,
- wo Sie die Hinterbliebenenrente beantragen können,
- welchen Unterschied es macht, wenn Sie vor 2002 mit Ihrem Partner verheiratet waren,
- was die große und die kleine Witwenrente ist,
- ob Sie auch Witwenrente erhalten, wenn Sie geschieden sind,
- was passiert, wenn Sie erneut heiraten.
Steht die sogenannte Witwenrente nur Frauen zu?
Laut den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden zwar häufiger Hinterbliebenenrenten an Frauen ausgezahlt, die Leistung steht aber hinterbliebenen Männern genauso zu. Auch sie erhalten einen Teil der Rente der verstorbenen Ehefrau oder Partnerin.
Der Begriff Witwenrente hat sich deshalb im Volksmund festgesetzt, weil im vergangenen Jahrhundert üblicherweise der Mann erwerbstätig war und den Hauptteil des Rentenanspruchs erwirtschaftete. Auch heute ist die Rente der Ehemänner häufig noch höher, weil das Berufsleben vieler Frauen durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen durch Unterbrechungen gekennzeichnet ist.
Hat man nur als Ehepartner Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Der Anspruch gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften. Wer als Paar unverheiratet zusammengelebt hat, fällt also nicht unter die Regelung.
Welche Voraussetzungen gelten laut Rentenversicherung für die Witwenrente?
Um die Leistung zu erhalten, stellt die Rentenversicherung verschiedene Bedingungen:
- Paare müssen mindestens ein Jahr verheiratet oder verpartnert (d.h. eine eingetragene Lebensgemeinschaft) sein. Die Rentenversicherung geht davon aus, dass eine kürzere Ehedauer ein Zeichen dafür ist, dass es sich um eine „Versorgungsehe“ handelt. Solche Ehen werden geschlossen, um dem Hinterbliebenen das Recht auf die Witwenrente zu sichern. Doch mit einer Änderung des Hinterbliebenenrechts hat der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben.
- Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es: Wenn der Partner im ersten Jahr bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.
- Um die Hinterbliebenen- oder Witwenrente zu erhalten, muss der Partner zudem eine Rente erhalten haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein.
- Außerdem dürfen Hinterbliebene nicht wieder geheiratet haben.
Was gilt nach dem Rentensplitting für die Witwenrente?
Als Rentensplitting wird die Möglichkeit bezeichnet, dass Ehepartner oder Lebenspartner die Rentenansprüche, die sie während der Ehezeit erworben haben, zu gleichen Teilen untereinander aufteilen.
Der Partner mit der höheren Rente tritt also seine Ansprüche an den Partner mit der niedrigeren Rente ab. Das ist erst nach Ende des Erwerbslebens möglich und sorgt dafür, dass beim Todesfall eines Partners keine Hinterbliebenenrente gezahlt wird.
Gibt es verschiedene Arten der Hinterbliebenenrente?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der kleinen und der großen Witwenrente.
Die kleine Witwenrente
Bei der kleinen Witwenrente erhalten Hinterbliebene 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, wenn
- sie jünger als 47 Jahre sind,
- keine Erwerbsminderung vorliegt
- und sie noch ein Kind erziehen.
Zudem hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Hinterbliebenenrechts festgelegt, dass die kleine Witwenrente für eine Übergangszeit von 24 Monaten gezahlt wird. Danach sollen die Partner wieder selbst für ihren Unterhalt sorgen. Mit einer Ausnahme: Hat das Paar vor 2002 geheiratet hat und wurde ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, wird die kleine Witwenrente nach altem Recht und somit unbegrenzt ausgezahlt.
Die große Witwenrente
Wer älter als 47 Jahre ist, erwerbsgemindert ist oder ein minderjähriges Kind erzieht, erhält die große Witwenrente. Das Alter des Kindes ist unerheblich, wenn eine Behinderung vorliegt. Das müssen Sie zur großen Witwenrente wissen:
- Die große Witwenrente wird unbegrenzt gezahlt und liegt nach neuem Recht bei 55 Prozent der Rente, die dem verstorbenen Partner zugestanden hätte.
- Auch hier gibt es eine Ausnahme: Hat das Paar vor 2002 geheiratet hat und wurde ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, liegt die Höhe bei 60 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen.
- Außerdem gut zu wissen: Früher lag die Altersgrenze für die große Witwenrente bei 45 Jahren. Durch die Gesetzesänderung wird sie bis 2029 schrittweise auf 49 Jahre angehoben.
Was ist das „Sterbevierteljahr“?
Die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, werden „Sterbevierteljahr“ genannt. In dem Zeitraum zahlt die Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen in voller Höhe an den Partner aus.
Müssen Witwer mit Abschlägen bei der Witwenrente rechnen?
Stirbt der Partner vor dem 65. Geburtstag, wird die Hinterbliebenenrente um 0,3 Prozent pro Monat gekürzt, den die Rente früher ausgezahlt wird.
Hat der hinterbliebene Partner eigene Einkünfte, etwa ein Gehalt oder eine eigene Rente, werden diese zu 40 Prozent oberhalb eines bestimmten Freibetrags auf die Witwenrente angerechnet. Das „Sterbevierteljahr“ ist davon ausgenommen.
Wo wird die Hinterbliebenenrente beantragt?
Um die Witwenrente zu beziehen, müssen Hinterbliebene einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Das geht auch online.
Wer Fragen hat, sollte vorher eine Beratungsstelle aufsuchen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie mit diesem Tool online. Auch die Versicherungsämter in den Kommunal- und Gemeindeverwaltungen helfen weiter.
Was passiert, wenn ich trotz Witwenrente wieder heirate?
Dann steht Ihnen keine Witwenrente mehr zu. Sie können aber einmalig eine Rentenabfindung beantragen. Bei der großen Witwenrente beträgt Abfindung zwei Jahresbeträge. Bei der kleinen Witwenrente wird der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit ausbezahlt.
Die Rentenabfindung kann mit einem formlosen Schreiben beantragt werden, das die Versicherungsnummer des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners enthält. Zudem muss die neue Eheurkunde vorgelegt werden.
Nach einer Scheidung besteht übrigens nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Und wenn das Einkommen trotz Witwenrente nicht reicht?
Trotz Witwenrente kann es für Hinterbliebene finanziell knapp werden. Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit rechtzeitig vorzusorgen. Beim Abschluss einer Immobilienrente der Deutsche Leibrenten, darf der hinterbliebene Partner bis zum Lebensende in der liebgewonnenen Umgebung wohnen bleiben. Das verrentungsfähige Kapital wird garantiert an ihn als Erben ausgezahlt und der neue Eigentümer entlastet ihn zudem von den Kosten der Instandhaltung.