Hilfe für Angehörige: Entlastungsleistungen im Bereich der Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause umsorgt werden und einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 aufweisen, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Den Betrag gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Entlastung für pflegende Angehörige

Werden Sie von Angehörigen in Ihren eigenen vier Wänden gepflegt? Dann können Sie bestimmte Dienstleistungen beziehen und sich die Kosten dafür von der Pflegeversicherung rückerstatten lassen. Denn im Rahmen der Entlastungsleistungen übernehmen geschulte ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. Ziel ist es, mit dem Entlastungsbeitrag pflegenden Angehörigen etwas Ruhe zu gönnen, damit sie neue Kraft tanken können.

Wichtig: Die Rechnungen für die Pflegesachleistungen und die Entlastungsleistungen müssen Sie sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Um böse Überraschungen zu vermeiden ist es ratsam, vorher bei Ihrer Pflegekasse nachzufragen, welche Anbieter zugelassen sind.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Sie können verschiedene Entlastungsleistungen nutzen, um zum Beispiel den Alltag zu erleichtern oder auch Sportprogramme zu ermöglichen. Jeweils einmal wöchentlich können Sie Unterstützung beziehen für u.a.:

• Hilfe beim Einkaufen
Hilfe im Haushalt
• Spaziergang mit Ehrenamtlichen
• Besuch einer Sing- oder Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
• Teilnahme an einem Bewegungsangebot

Es ist auch möglich, Betreuungsleistungen zu erhalten, wenn Sie eine Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder zu Konzerten benötigen.

Der Entlastungsbetrag kann unter Umständen auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden, wobei sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes nur für Personen mit Pflegegrad 1 mitfinanziert werden. Anders bei den Pflegegraden 2 bis 5. In diesem Fall sind körperbezogene Pflegemaßnahmen ausgenommen, weil der Entlastungsbetrag nur für zusätzliche Unterstützung im Haushalt und in der Alltagsgestaltung gedacht ist.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Die Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro monatlich wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt, sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (Pflegegrad 1 bis 5). Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) führt keine Prüfung durch, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Sollten Sie den Entlastungsbetrag nicht vollständig ausschöpfen, verfällt dieser nicht gleich, sondern wird automatisch auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen.

Weil es sich um eine entlastende Leistung für pflegende Angehörige handelt, müssen die Pflegebedürftigen zu Hause wohnen und die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen.

Betreuungsleistungen: Worauf muss ich bei der Kostenübernahme achten?

Die erbrachten Leistungen werden nur erstattet, wenn Sie die dazugehörigen Rechnungen einreichen. Die Pflegeversicherung nutzt hier das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Sie müssen die erbrachte Leistung erst aus eigener Tasche bezahlen und dann die Rechnung einreichen. Danach erstattet die Pflegeversicherung Ihnen das Geld zurück. Deshalb ist es wichtig, das Angebot vorher von der Pflegeversicherung prüfen zu lassen, ob es auch als eine Betreuungsleistung anerkannt wird.

Sollte Ihnen das zu kompliziert sein, können Sie auch eine so genannte Abtretungserklärung an den Pflege- oder Entlastungsdienst abgeben. In diesem Fall kann dann der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnen, und Sie müssen nicht in Vorkasse treten.

Sofern der Pflege- oder Entlastungsdienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet, müssen Sie trotzdem Buch führen, damit Sie einen Überblick behalten und nicht die Budgetgrenze von 125 Euro reißen.

Warum werden die Entlastungsleistungen häufig nicht angenommen?

Die Techniker Krankenkasse hat 2019 festgestellt, dass zum Beispiel in Hessen das Angebot der Entlastungsleistungen von nicht einmal der Hälfte der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen wurde. Die Krankenkasse geht davon aus, dass die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten vielfach nicht bekannt sind. Nach Berechnungen der AOL Plus für Sachsen und Thüringen nehmen lediglich 60 Prozent der Pflegebedürftigen dort die finanzielle Unterstützung in Anspruch.

Mit der Immobilienrente das eigene Budget erweitern

Die Entlastungsleistungen in Höhe von 1.500 Euro jährlich können das Budget zwar entlasten, sind in Anbetracht einer kostspieligen Pflege aber nicht ausreichend, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig über eine solide Form der Altersfinanzierung nachzudenken. Die Immobilienrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitzt AG gehört dazu. Denn mit der Immobilienrente erweitern Senioren ihren finanziellen Spielraum um das Geld, das bislang in ihrem Haus oder ihrer Eigentumswohnung gebunden ist.

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