Besser mit als ohne: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Was sollen Ärzte und Familienangehörige tun, wenn Patienten nicht mehr selbst entscheiden können? Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht haben Sie alle wichtigen Fragen geklärt.

 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Was brauche ich wirklich?

Zunächst räumen wir ein Vorurteil aus dem Weg: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung richten sich nicht allein an Senioren, sondern sind grundsätzlich für alle Erwachsenen wichtig. Denn ein Schlaganfall oder ein Unfall kann jeden Menschen treffen, auch junge und gesunde. Und die Corona-Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie schnell und unerwartet ein scheinbar kerngesunder junger Mensch plötzlich auf der Intensivstation um sein Leben kämpfen kann.

Für den Fall einer medizinischen Notsituation ist es ratsam, die wichtigsten Fragen schon vorher beantwortet zu haben. Denn wenn jemand aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr entscheidungsfähig ist, verlagert sich die Verantwortung auf Familienmitglieder oder Freunde – und die fühlen sich in der Situation womöglich überfordert.

Denn in Deutschland darf eine ärztliche und pflegerische Maßnahme nur dann durchgeführt werden, wenn der Patient – oder sein gesetzlicher Vertreter – zustimmt. Eine Ausnahme dazu gibt es nur im akuten Notfall. Mit einer Patientenverfügung geben Sie vorher eine Einwilligung, welche Therapien das sein dürfen.

Die Vorsorgevollmacht greift bereits eine Stufe davor. Sie wird benötigt, wenn eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie handeln, entscheiden oder Verträge abschließen soll, wenn Sie das nicht mehr selbst können.

Bei der Betreuungsverfügung bestellen Sie eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer, wenn das später einmal nötig wird.

Genau Anweisungen in der Patientenverfügung

Wichtig bei der Patientenverfügung: Sie müssen genau festlegen, in welchem Fall was geschehen soll. Allgemeine Aussagen im Stil von „Ich möchte ein lebenswertes Leben führen“ oder „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“, sind im Ernstfall wenig aussagekräftig – und für eine Patientenverfügung nicht hilfreich. Deshalb: Schreiben Sie genau, ob Sie künstlich beatmet oder ernährt werden möchten, sofern Sie zum Beispiel nach einem Schlaganfall im Koma liegen.

Worauf Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht achten müssen, klären wir im folgenden Ratgeber:

Was muss in der Patientenverfügung unbedingt drinstehen?

Zu den wichtigsten Formalien gehören ein vollständiger Name inklusive aller Vornamen, die aktuelle Adresse sowie Geburtsort und Geburtsdatum. Zudem sollten Sie eine detaillierte Beschreibung der Situation geben, wann die Patientenverfügung in Kraft treten soll, beispielsweise im Koma oder im Endstadium einer tödlichen Krankheit. Dann stellt sich die Frage, ob eine Wiederbelebung oder lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet, bzw. welche schmerzstillenden Verfahren angewendet werden sollen. Hier sollten Sie auch genaue Angaben dazu machen, ob Sie künstlich ernährt werden wollen, oder ob nur Ihr Durst gelöscht werden soll.

Auch Wünsche über eine mögliche religiöse Unterstützung sollten in der Patientenverfügung erfasst werden. Es ist auch sinnvoll zu vermerken, wenn jemand beispielsweise zu Hause oder in vertrauter Umgebung sterben möchte. Das Bayerische Justizministerium stellt auf seiner Homepage eine Broschüre zum kostenlosen Download zur Verfügung. Die Broschüre enthält auch Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht und für eine Patientenverfügung.

Brauche ich eine Patientenverfügung, wenn meine Familie eine Vorsorgevollmacht für mich hat?

Sie sollten auf jeden Fall beide Dokumente ausfüllen, damit Ihre Familie genau weiß, was sie tun soll. Natürlich kann es sein, dass schon im Vorfeld viel über den medizinischen Notfall gesprochen wurde, aber wenn er dann wirklich eintritt, ist die Verunsicherung häufig groß. Damit die Familie nicht Entscheidungen dieser Tragweite treffen muss, ist es gut, wenn Sie ihnen diese Verantwortung abnehmen und in der Patientenverfügung alles regeln.

In welchen Fällen greift die Patientenverfügung?

Die Ärzte ziehen eine Patientenverfügung erst dann zu Rate, wenn keine Chance auf Heilung mehr besteht und der Patient nicht mehr ansprechbar ist.

Kann ich bei einer Covid-19-Erkrankung beatmet werden, obwohl ich das für andere Fälle ausschließe?

Für alle Fälle können Ausnahmen eingefügt werden, auch für virusbedingte Atemwegserkrankungen. Sie können zum Beispiel bei der Behandlung von Covid-19 die künstliche Beatmung explizit erlauben.

Brauche ich Zeugen oder einen Notar für die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht?

Nein, die Patientenverfügung muss nicht beglaubigt werden. Allerdings ist es sinnvoll, sich vorher mit seinem Arzt und der Familie abzusprechen. Außerdem sollte Sie die unterschriebene Patientenverfügung an einem sicheren Ort ablegen.

Müssen sich Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte an die Patientenverfügung halten?

Ja, sofern sie wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt, müssen sie sich daranhalten. Aber ein Notarzt kann dies im Zweifel beim Unfall nicht wissen und trotzdem Maßnahmen einleiten. Sinnvoll ist es, zum Beispiel im Portemonnaie noch eine Notfall-Notiz mitzuführen, auf der steht, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist.

Kann die Patientenverfügung ungültig werden?

Die Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum, dennoch empfiehlt es sich, alle zwei Jahre zu überprüfen, ob die Angaben noch stimmen. Dabei ist es auch ratsam, mit dem jeweils aktuellen Datum erneut zu unterschreiben. So weiß Ihre Familie, dass Ihr Wünsche noch gelten.

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