Berliner Testament: So regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig

Verheiratete Paare sollten auf eine gegenseitige Absicherung achten – und zwar über den Tod hinaus. Mit einem guten Testament wird die Verteilung des Erbes geregelt und für klare Verhältnisse im Falle des Ablebens gesorgt.

 

Das richtige Testament für Erben und Ehegatten

Schon Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten, wusste: „Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer.“ Die deutsche Steuergesetzgebung hat das 1906 kombiniert und die Erbschaftssteuer eingeführt. Vereinfacht ausgedrückt sagt diese aus, dass ein Begünstigter auf das Erbe Steuern zahlen muss.

Diese Erbschaftssteuer wird auch im Falle einer vererbten Immobilie fällig, allerdings fallen in diesem Fall keine Grunderwerbssteuern und auch keine Einkommenssteuern an. Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist abhängig vom Verkehrswert der Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.

Wie hoch das Erbe ausfällt und wer zu den Begünstigten gehört, wird maßgeblich vom letzten Willen geregelt. In Deutschland haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Testamentsarten:

  • Eigenhändiges / privatschriftliches Testament

Dieses muss gemäß § 2247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eigenhändig geschrieben sein. Ort, Datum und eine vollständige Unterschrift (Vor- und Nachnamen) sind vorgeschrieben. Dieses handschriftlich geschriebene Testament kann vom Testierenden jederzeit widerrufen, für ungültig erklärt oder aktualisiert werden.

  • Notarielles / öffentliches Testament

Beim notariellen bzw. öffentlichen Testament § 2232 BGB erstellt der Notar im Auftrag das Testament und achtet auf die Einhaltung der Vorschriften. Das öffentliche Testament wird nach der Beurkundung in die besondere amtliche Verwahrung gebracht.

  • Berliner Testament

Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. So ist der länger Lebende auch nach dem Tod des Partners versorgt. Die Kinder oder andere Begünstigte erben erst nach dem Tod des länger lebenden Partners.

Wird der letzte Wille privat, also ohne Notar, aufgesetzt, muss ihn ein Partner handschriftlich verfassen und unterschreiben. Der andere Partner setzt dann zusätzlich noch Datum und seinen Namen darunter. Ein solches Ehegattentestament wird mit Auflösung der Ehe unwirksam.

Wichtig: Nach dem Tod des ersten Erblassers kann ein Berliner Testament ohne einen sogenannten Änderungsvorbehalt nicht mehr geändert werden. Dies kann sich in einigen Fällen zum Beispiel in steuerlicher Hinsicht als sehr ungünstig erweisen, vor allem wenn Immobilien vererbt werden.

  • Nottestament

Das Nottestament nach §§ 2249 ff. BGB wird vor allem dann genutzt, wenn der Erblasser nicht in der Lage ist, ein öffentliches Testament vor einem Notar zu errichten. Das Nottestament kann deshalb entweder vor dem Bürgermeister oder drei Zeugen errichtet werden. Es verliert allerdings seine Gültigkeit, wenn der Erblasser drei Monate nach der Errichtung immer noch lebt.

Was passiert, wenn ich kein Testament aufsetze?

Ohne schriftlichen letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge unter den Verwandten:

  • An erster Stelle stehen Kinder, Enkel oder Urenkel, dann Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
  • Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben ebenfalls ein gesetzlich verankertes Erbrecht.
  • Stiefkinder und unverheiratete Partner werden dagegen nicht mit einem Pflichteilsanspruch berücksichtigt.

Wenn ein unverheiratetes Paar beispielsweise gemeinsames Wohneigentum besitzt, ist der Ärger ohne Testament daher programmiert. Denn der Anteil des verstorbenen Partners fällt an dessen Verwandte, ihnen steht damit die Auszahlung des halben Immobilienwertes zu. Das kostet den überlebenden Partner viel Geld, deshalb bleibt in einem solchen Fall meist nur der Verkauf und Auszug. Mit einem Testament können beide Vorkehrungen treffen und sich gegen diesen Ernstfall absichern.

Wer sind die Schlusserben?

Schlusserben gibt es normalerweise beim Berliner Testament. Stirbt zum Beispiel der Ehegatte, hat die Witwe Anspruch auf das Vermögen des Erblassers. Die erbberechtigten Kinder sind die Schlusserben und erben erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem gemeinschaftlichen Testament sind die eigenen Kinder die Schlusserben, es können aber auch andere Personen sein.

Was passiert, wenn Erben die Erbschaftssteuer nicht zahlen können?

Bei einem größeren Erbe wie zum Beispiel einer Immobilie kann es passieren, dass der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Erbschaftssteuer nicht bezahlen kann. Das Finanzamt kann eine Ratenzahlung gewähren und erlauben, dass die Steuer innerhalb von 10 Jahren beglichen wird. Lehnt das Finanzamt das ab, können die Erben auch eine Hypothek auf die Immobilie aufnehmen.

Kann das Berliner Testament vom Notar geprüft werden?

Kleine Formfehler oder inhaltliche Fehler können ein Testament ungültig machen. Wer sich unsicher ist, sollte sein Berliner Testament deshalb lieber von einem Notar aufsetzen und beurkunden lassen.

Was passiert beim Berliner Testament, wenn der Witwer wieder heiratet?

Das Besondere am Berliner Testament ist, dass der länger lebende Partner abgesichert ist. Was passiert aber, wenn der Witwer oder die Witwe nochmal heiratet? Um möglichen Änderungswünschen und Erbstreitigkeiten mit den Kindern zuvorzukommen, sollte eine Wiederverheiratungsklausel aufgenommen werden, in der genau geregelt ist, was bei einer erneuten Heirat möglich ist.

Kann die Immobilie trotz Berliner Testament wieder verkauft werden?

Der noch lebende Ehepartner kann das Haus auch ohne Einverständniserklärung der Kinder verkaufen oder vermieten. Allerdings können die Kinder ihren Pflichtteil daran einfordern.

Und wenn ich mein Haus gar nicht vererben will?

Es gibt gute Gründe, darüber nachzudenken, die eigene Immobilie nicht zu vererben, sondern das darin gebundene Vermögen für einen schönen Ruhestand zu nutzen. Etwa, wenn Sie keine Kinder haben. Oder wenn diese selbst ein Eigenheim besitzen. In diesem Fall hilft ein offenes Gespräch.

Mit einer Immobilienrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG haben Sie die Möglichkeit, bis zum Lebensende in Ihrem Zuhause wohnen zu bleiben. Sie werden von allen Instandhaltungskosten befreit und erhalten eine monatliche Zusatzrente, mit der Sie sich im Alter Wünsche erfüllen können. So haben Sie die Möglichkeit, Kinder und Enkel zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen. Die Zusatzrente der Deutsche Leibrenten wird für mindestens fünf Jahre garantiert, auf Wunsch sogar auf 15 Jahre. Im Todesfall sind die Erben Ihre Begünstigten.

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