Ein klarer Kundenwunsch: Aufklärung zu Betriebskosten und zur Instandhaltung
Mit dem Abschluss des Immobilienrentenvertrages wird die Deutsche Leibrenten zur neuen Eigentümerin von Grundstück und Immobilie. Damit werden ihr Rechte und Pflichten auferlegt. Dazu gehört die Instandhaltung des Objektes und der Betrieb der Immobilie. Hier gilt es nun zu unterscheiden und klarzustellen, welche Kosten analog zu einem Mietverhältnis als umlagefähige Betriebskosten auf den Verkäufer und Bewohner der Immobilie umgelegt werden können und welche Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Werthalts zwingend von unserem Unternehmen zu tragen sind. Zudem ist klarzustellen, welche Leistungen als Schönheitsreparaturen und Wartungen gelten und in der Verantwortung der Nutzer stehen. Zur besseren Aufklärung (und als Gedächtnisstütze) unserer Seniorinnen und Senioren haben wir nun zunächst ein Merkblatt entwickelt, das die meistgestellten Fragen zu den Betriebskosten beantwortet. Dieses Merkblatt geht gemeinsam mit den Ergebnissen der Umfrage Mitte November im postalischen Versand an unsere Seniorinnen und Senioren. Derzeit befindet sich auch das Merkblatt „Instandhaltung“ in der Bearbeitung und wird den Kunden in absehbarer Zeit zugehen. Wir hoffen damit, deutlich mehr Transparenz und Verständnis zu erzielen.
Hier finden Sie das Merkblatt “Betriebskosten zum Immobilienrentenvertrag“ und das Infoblatt zu den Betriebskosten: