Arbeiten im Ruhestand: Zwischen Leidenschaft und knapper Rente

Viele Senioren fühlen sich zu fit, um im Ruhestand jeden Tag die Seele baumeln zu lassen. Sie suchen sich einen Job, damit ihnen nicht die Decke auf den Kopf fällt. Andere haben dagegen keine Wahl: Sie müssen weiterarbeiten, um ihre Rente aufzubessern. Was müssen ältere Menschen beachten, die einen Minijob ausüben?

Jahrelang arbeitete Ingrid G. (70) im Einzelhandel. Obwohl sie 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlte, fällt ihre gesetzliche Rente mager aus. „Große Sprünge sind mit so wenig Geld nicht drin“, erzählt die rüstige Seniorin. So wie ihr geht es Millionen Senioren in Deutschland. Ihr Verdienst reichte gerade so für die Miete und Lebensmittel, aber nicht, um privat fürs Alter vorzusorgen. Um nicht in die Altersarmut abzurutschen, verdienen sie auch im Ruhestand dazu. Rund eine Million Senioren in Deutschland sind Minijobber. So wie Ingrid G., die als Betreuerin arbeitet und Pflegebedürftigen im Alltag hilft. Das müssen Senioren über Minijobs wissen:

Was ist ein Minijob?

Das sind Beschäftigungen, die mit höchstens 450 Euro pro Monat bezahlt werden. Die Stundenzahl, die ein Minijobber arbeiten darf, ergibt sich dabei aus dem vereinbarten Stundenlohn. Aber auch für geringfügig Beschäftigte gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.

Darf jeder Rentner dazuverdienen?

Grundsätzlich ja, aber Senioren sollten die Regelaltersgrenze beachten. Das ist das Alter, in dem Beschäftigte ohne Abschläge in Rente gehen können. Dieses wird für die Jahrgänge 1949 bis 1963 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bereits die volle Altersrente bezieht, aber das Regelrentenalter noch nicht erreicht hat, kann mit einem Minijob dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die jährliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 5400 Euro. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.

Nebenjob für Rentner: Ist der Job rentenversicherungspflichtig?

Ja, Minijobs sind in der Regel rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber überweist den Betrag an die Minijob-Zentrale und zieht den Rentenbeitrag des Arbeitnehmers vom Lohn ab. Geringfügig Beschäftigte können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Anders sieht das bei Rentnern aus, die das Regelrentenalter erreicht haben. Sie sind bereits rentenversicherungsfrei und müssen deshalb keine Beiträge zahlen. Im Gegensatz dazu muss der Arbeitgeber auch für Rentner mit einem gewerblichen Minijob 15 Prozent des Bruttolohns an die Rentenkasse abführen. Das Geld kommt dann der allgemeinen Rentenkasse zugute.

Können Senioren mit einem Minijob die Rente aufstocken?

Ja, das geht. Wenn Rentner einen Minijob aufnehmen, müssen sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, das nennt man „Opting-in“. Dann zahlen sie zum monatlichen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent zusätzlich 3,6 Prozent ihres monatlichen Verdienstes in die Rentenkasse und sammeln so weitere Rentenpunkte. Bei 450 Euro müssen Senioren dann 16,20 Euro pro Monat abführen.

Wie verzichten Senioren auf die Rentenversicherungsfreiheit?

Den Verzicht müssen Rentner schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Dabei sollten sie beachten, dass der Verzicht für die Dauer der Beschäftigung bindend ist. Eine Rücknahme ist also nicht möglich. Senioren, die sich für diese Möglichkeit der Rentenaufstockung entscheiden, finden  einen Vordruck bei der Minijob-Zentrale.

Um wieviel Euro steigt die Rente durch die zusätzlichen Beiträge?

Nach 12 Monaten steigert der Minijob die monatliche Rente um 4,50 Euro. Das Rentenplus wird der Altersrente jährlich am 1. Juli gutgeschrieben. Wer also 2021 einen Minijob ausübt, erhält das Plus erstmals ab Juli 2022.

Immobilie für die Altersfinanzierung nutzen

Die Möglichkeit, mit einem Minijob weiter in die Rentenkasse einzuzahlen, nutzen derzeit noch relativ wenige Senioren. Nur etwa jeder 50. von ihnen wählt diese Variante.  Senioren, die mit einer Immobilie für das Alter vorgesorgt haben, bietet sich eine Alternative, um ein langes Leben zu finanzieren und sich im Ruhestand auch noch ein paar Wünsche zu erfüllen. Für mehr finanziellen Spielraum können sie das eigene Haus oder die eigene Wohnung heranziehen.

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG kauft Immobilien von Senioren ab 70 Jahren. Kunden erhalten ein lebenslanges Wohnrecht und eine Leibrente, bei der sie zwischen monatlicher Zahlung, Einmalbetrag oder einer Kombination aus beidem wählen. Das Wohnrecht und die Leibrente werden an erster Stelle im Grundbuch verankert. Das macht die Immobilienrente zu einer sehr sicheren Form der Altersfinanzierung. Zudem können Kunden darauf vertrauen, dass die Immobilie während der Vertragsdauer im Bestand des neuen Eigentümers bleibt und bei Paaren der länger lebende Partner bis zum Lebensende abgesichert ist. Selbst Sorgen um die Instandhaltung fallen weg, weil sich die Deutsche Leibrenten auch darum kümmert. 

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